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Das Bild als Abmahnfalle: Vorsicht bei direkten URLs

Blogger und Internetanbieter halten mal wieder den Atem an und schon wieder, wie auch bei der Abmahnfalle im Fall RedTube, ist das Landgericht Köln beteiligt. Das hat jetzt in erster Distanz einem Fotografen Recht gegeben, der seine Urheberrechte durch eine Online-Portal-Betreiberin verletzt sah. Die Frau hatte Fotos von Pixelio.de, einem Anbieter für Stockfotos, auf ihrem Blog über direkte URLs eingebunden und laut den Forderungen der Fotoseite gekennzeichnet. Das reichte dem Kläger nicht und so könnte nun eine neue Abmahnwelle drohen.