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Die „schwarzen Schafe“ der Branchenverzeichnisse und die überraschende Entgeltklausel

Da will der Unternehmer seine Firma im Internet in einem für ihn kostenlos scheinenden Branchenverzeichnis unterbringen, gibt seine Daten Preis und liest den Vertrag aufmerksam. Und obwohl er nichts von einem Entgelt gelesen hat, flattert ihm später eine Rechnung für diesen Eintrag ins Haus. Die sogenannte überraschende Entgeltklausel ist unter bestimmten Voraussetzungen aber vielleicht sogar unwirksam. Deshalb sollte man vor dem Begleichen des Rechnungsbetrages noch einmal genau hinschauen. Im Fall mit dem Aktenzeichen: VII ZR 262/11 hat der Bundesgerichtshof vor kurzem nämlich festgestellt, dass die überraschende Entgeltklausel für einen Eintrag im Internet unwirksam ist.